Anhängerführerschein B96

Die Fahrerlaubnis
der Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Bei B96 handelt es sich jedoch um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Die Schlüsselzahl 96 wird dann auf dem Führerschein vermerkt und besitzt in der gesamten EU Gültigkeit.

Was darf ich später fahren?

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg und mit einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg