Die neue Schlüsselzahl B196

WIR STARTEN DURCH

Der Motorradführerschein für Autofahrer B196
Mit dem Jahr 2020 kommt etwas Neues auf uns zu: Schlüsselzahl 196 für die Klasse B

Was bedeutet das?

Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
Wichtig zu wissen !!! Die Berechtigung gilt nur in Deutschland!!!

Was darf man damit fahren?

Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS (ca. 100 km/h und schneller; PS sind nicht einfach in km/h umzurechnen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht spielt hier eine Rolle)

Wie läuft die Ausbildung ab?

Man benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung (13,5 Zeitstunden).

Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.

Gibt es eine Prüfung?

Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf die Empfehlung des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet. Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.

Mit der Ausbildungsbescheinigung geht es dann zum Verkehrsamt. Dort wird die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Dafür entstehen vor Ort Gebühren in Höhe von 28,60 €.

Kosten seitens der Fahrschule:

Grundbetrag = 200€
zzgl. 10 Fahrstd. a. 45 Min. = 550€
insgesamt = 750€ zzgl. eventueller Mehrstunden

Nachteile
Was passiert, wenn mir der B196 nicht mehr ausreicht und ich größere Motorräder fahren möchte?

Tja, da liegt das Problem. Einen vereinfachten Aufstieg wie von A1 auf A2 und von A2 auf A gibt es nicht, auch keine verkürzte Ausbildung wie bei einer Erweiterung von A1 auf A.
Da nur die Klasse B erweitert wird, wäre eine ganz normale Ausbildung erforderlich, weshalb man sich den Erwerb von B196 gut durchdenken sollte.

KEIN Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich
NUR in Deutschland gültig
NICHT im ausländischem Urlaub nutzbar (auch kein 125 Roller)

Alternative
Führerscheinklasse A2
Von der Ausbildung kompakter und mit Theorie- und Praxisprüfung. Damit Aufstieg