Führerschein. Wir begleiten dich

Wir freuen uns auf dich

Du bist aus Stuttgart, vielleicht sogar aus Fellbach? Dann ist die Express Fahrschule Fellbach die ideale Adresse für Deinen Führerschein in den Klassen B, BE, A oder A2. Wir sind dein Spezialist in allen Fragen rund um den Führerschein für Pkw und Motorrad. Auf den folgenden Seiten erhälst du einen Überblick über den Ablauf der Führerscheinausbildung für alle angebotenen Klassen. Wir nehmen uns für jeden Schüler viel Zeit und gehen persöhnlich auf sie ein um sie bestmöglich auf die Prüfungen zum Führerschein und die Zeit danach vorzubereiten. Wir von der Express Fahrschule Fellbach freuen uns von dir zu hören und dich auf deinem Weg zum Führerschein zu begleiten.

Voraussetzung

Alter:

ab 18 Jahre (kann mit 17 1/2 beantragt werden)

ab 17 Jahre (begleitetes fahren)

Anhänger:

bis 750 kg

mit Anhängern über 750 kg ist die Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Vorbesitz:

kein Führerschein vorrausgesetzt

Beinhaltet:

Klasse AM (Kleinkrafträder)

Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)

Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff

2 Doppelstunden á 90 Min. Zusatzstoff

Praktisch:

Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.

5 Fahrstunden á 45 Min. Überland

4 Fahrstunden á 45 Min. Autobahn

3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden

Praktisch:

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

45 Minuten “Schwitzen” – Prüfung bestanden

Führerschein / Fahrberechtigung – BF17 wird erst ab dem Erreichen des Mindestalters ausgegeben

Alter:

ab 18 Jahre

ab 17 Jahre (begleitetes fahren)

Anhänger:

über 750 kg bis max 3500 kg

Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 7.000 kg.

Vorbesitz:

Klasse B wird vorrausgesetzt

Ausbildung

Theorie: nicht vorgeschrieben

Praktisch:

Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.

3 Fahrstunden á 45 Min. Überland

1 Fahrstunden á 45 Min. Autobahn

1 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit

Alter:

ab 24 Jahre Direkteinstieg

ab 20 Jahre bei min. 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2

ab 21 Jahre dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krafträder:

(auch mit Beiwagen)

mit mehr als 50 cm³ oder einer bbH von mehr als 45 km/h

Dreiräder:

mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und mit mehr als 15 kW bei

Verbrennungsmotoren oder bbH von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.

Vorbesitz:

kein Führerschein vorrausgesetzt

Beinhaltet:

Klasse A2, A1 und AM

Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff

4 Doppelstunden á 90 Min. Zusatzstoff

Praktisch:

Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.

5 Fahrstunden á 45 Min. Überland

4 Fahrstunden á 45 Min. Autobahn

3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit Prüfung

Theorie:

30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden

Praktisch:

60 Minuten

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter 16 Jahre

Alter:

ab 18 Jahre

Krafträder:

(auch mit Beiwagen)

Motorleistung bis 35 kW / 48 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt

Vorbesitz:

kein Führerschein vorrausgesetzt

Beinhaltet:

Klasse A1 und AM

Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff

4 Doppelstunden á 90 Min. Zusatzstoff

Praktisch:

Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.

5 Fahrstunden á 45 Min. Überland

4 Fahrstunden á 45 Min. Autobahn

3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden

Praktisch:

60 Minuten

Führerschein Klasse B – Pflichtstunden für Theorie und Praxis

Um den Führerschein Klasse B zu erhalten, müssen in der Fahrschule Pflichtstunden in Theorie und Praxis absolviert werden.Der Unterricht im Teil Führerschein Klasse B Theorie umfasst zwölf Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff und zwei Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff. Der praktische Teil des Unterrichts in der Express Fahrschule Fellbach umfasst mindestens fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Überlandstrecken, vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn und drei Fahrstunde à 45 Minuten bei Dunkelheit.

Der Führerschein-Klasse A kann schnell und preiswert in ihrer Express Fahrschule Fellbach absolviert werden und berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit und ohne Beiwagen mit einem Hubraum über 50 ccm und einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Zudem dürfen auch alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge wie Trikes mit mehr als 15 kW Motorleistung mit dem Führerschein-Klasse A gefahren werden. Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins Klasse A bei Express Fahrschule Fellbach ist 24 Jahre. Bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Führerscheinklasse A2 sinkt das Mindestalter für den Klasse A Führerschein auf 20 Jahre. Absolventen des Führerscheins Klasse A sind zugleich berechtigt, Fahrzeuge der Führerscheinklassen A2, A1 und AM zu fahren.

Führerschein Klasse BE – Anhänger und Pkw fahren

Für das Fahren mit einem Pkw inklusive einem großen Anhänger, wie zum Beispiel einem Bootsanhänger oder einem Pferdeanhänger, benötigen Fahrer die Führerscheinklasse B mit Anhänger, die mit BE bezeichnet wird. Die Anhänger dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Der Führerscheininhaber muss mindestens 18 Jahre sein. Bei begleitetem Fahren gilt ein Mindestalter von 17 Jahren. Zudem ist der Besitz der Führerscheinklasse B für Pkw erforderlich.

Führerschein-Klasse A2 bei Express Fahrschule Fellbach

Der Führerschein der Klasse A2 berechtigt zum Fahren von Krafträder (auch mit Beiwagen), die eine Motorleistung von nicht mehr als 35 kW haben und deren Verhältnis zwischen Leistung und Leermasse höchstens 0,2 kW/kg beträgt. Eingeschlossen sind die Klassen A1 und AM. Für die Klasse A2 beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

Airbagwesten können Leben retten

Dainese D-air Street

Eine Airbagweste, die per Funk ausgelöst wird. Das M-Kit, bestehend aus Sensoren und der elektronischen Zentraleinheit, wird fest an der Maschine installiert. Von dort wird bei einem ernsten Unfall das Zündsignal an den Gasgenerator in der Weste gefunkt.

Das System reagierte im Test extrem schnell und stellt bereits 45 Millisekunden nach dem Anstoß einen voll wirksamen Airbag bereit. Es ist leicht zu handhaben, kann mit vorhandener Schutzkleidung kombiniert werden und hat ein hohes Schutzpotenzial an Rücken und Brust.

In der Fahrausbildung Motorradwesten mit Airbag bei Express Fahrschule. Bei uns steht Sicherheit an erster Stelle.

Die beste Möglichkeit, schwerste und tödliche Verletzungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern, sind Schutzsysteme direkt am Körper des Motorradfahrers.

Wir von Express Fahrschule stellen Ihnen während der Motorradausbildung folgende Airbag-Westen kostenlos zur Verfügung:

Helite AirNest Jacket

Die konventionelle Airbagweste wird mittels Reißleine aktiviert, die vor der Fahrt am Motorrad fixiert werden muss. Auch dieses System reagierte im Crash relativ schnell, das Schutzpotenzial ist hoch.

Dieses Airbagsystem ist mit jedem Motorrad einfach zu verbinden und bietet einen maximalen Schutz ohne Bewegungseinschränkungen für den Fahrschüler.

Der ADAC empfiehlt allen Motorradfahrern, Bekleidungen mit schnell wirksamen Airbagsystemen zu tragen, um so bei Kollisionsunfällen Lungenverletzungen zu vermeiden – nach Kopfverletzungen die zweithäufigste Todesursache bei Motorradunfällen.

Der B17-Führerschein

Beim BF17 darfst du bereits mit 17 Jahren mit einer Begleitperson Auto (Kl. B/BE) fahren

Folgende Voraussetzungen muss die Begleitung erfüllen:

Min. 30 Jahre alt
Min. 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B oder alte Klasse 3)
Max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung (ab 01.05.2014)
Auch für die Begleitperson gilt während der Fahrt die 0,5‰ Grenze und keine Drogen
Max. 5 Begleitpersonen dürft ihr angeben
Die Auflage der Begleitperson gilt nur für Fahrzeuge der Klassen B und BE, daher dürft ihr Fahrzeuge der Klassen AM (z.B. Roller), S (z.B. Quad) und L (z.B. kl. Traktor) von Anfang an ohne Begleitperson fahren.

Begleitetes Fahren ist im Ausland nicht gestattet. Lediglich in Österreich wird die Prüfbescheinigung des deutschen BF17 anerkannt und umgekehrt ist in Deutschland der österreichische L-17 Führerschein erlaubt.

Mit der Vollendung eures 18. Lebensjahres könnt ihr die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen einen regulären Kartenführerschein umtauschen. Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. In diesen maximal drei Monaten dürft ihr alleine, also ohne Begleitperson fahren.